In den meisten Fällen beginnt eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern erst ab dem 9. Lebensjahr. Bis zu diesem Alter sind aber regelmäßige Untersuchungen ratsam, um die Gebissentwicklung zu kontrollieren, um festzustellen, ob der Verlauf normal ist, und um zu überprüfen, ob Einflüsse vorliegen beim kindlichen Gebiss, die eine gesunde Entwicklung der Zähne und des Gebisses negativ beeinflussen könnten. In diesem Alter wächst der Gesichtsschädel. Der Arzt nutzt diesen Effekt aus, um Fehlstellungen oder Abweichungen des Kiefers auszugleichen.

Leider sind viele Eltern noch immer der Meinung, dass ein Besuch beim spezialisierten Kieferorthopäden erst dann Sinn macht, wenn alle Zähne durchgebrochen sind. Medizinisch gesehen, wäre das bei den meisten Kindern ab etwa 12 Jahren der Fall. Doch diese Annahme ist falsch. Heutzutage geht die moderne Medizin davon aus, dass die Kinder bereits im Jahr vor der Einschulung, bei einem Kieferorthopäden vorgestellt werden sollten. Der zweite Termin sollte dann erfolgen, wenn das Kind 9 Jahre alt ist.

Ab dem 4. Lebensjahr zum Kieferorthopäden

Ein kleines Kind zeigt seine Zähne und hält eine Zahnspangenschiene in der Hand. Schon bei kleinen Kindern kann eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein. Das richtige Timing ist entscheidend, bei der Behandlungsmöglichkeit von Fehlstellungen wie zum Beispiel Überbiss, Vorbiss oder Kreuzbiss. Im Alter von 7 – 9 Jahren wächst der kindliche Kiefer ca. 1 mm im Jahr und der Unterkiefer um ca. 3 mm. In dieser Zeitspanne liegt der ideale Zeitpunkt für die Behandlung von extrem schweren Fehlstellungen oder angeborenen Fehllagen des Kiefers, aber auch ab dem 4. Lebensjahr kann das Milchgebiss behandelt werden. Liegt zum Beispiel bereits in diesem frühen Alter ein Überbiss von mehr als 9 mm vor, so kann die Kieferorthopädin therapeutisch eingreifen. Allerdings muss dem Kind zu diesem Zeitpunkt bereits das Lutschen abgewöhnt worden sein.

Grundsätzlich achtet man bei der Behandlung von Kindern im Bereich der Kieferorthopädie nicht auf das genaue Alter des Patienten. Vielmehr steht die bisherige Zahnentwicklung im Vordergrund. Daher ist es ratsam, bereits im Vorschulalter beim Kieferorthopäden vorstellig zu werden. Das allgemeine Körperwachstum, die Zahnentwicklung sowie der Charakter einer möglichen Anomalie werden vom Arzt detailliert aufgenommen. Die gründliche Untersuchung des Gebisses dient dann als Basis für alle weiteren Termine und Behandlungen.

Zahnfehlstellungen können die Sprachentwicklung gefährden

Die kieferorthopädische Begleitung kann für die Sprachentwicklung des Kindes entscheidend sein. Manchmal hat die Zunge nicht genug Platz im Mundraum und stößt beim Sprechen und Kauen gegen die Zähne. Lispeln ist häufig eine der Ursachen, aber auch Kieferverformungen und falsche Zahnstellungen können die Spätfolgen sein. Zudem kann (muss aber nicht) ein Knirschen der Zähne beim Kind von den Zähnen kommen. Besonders häufig treten dann Knackgeräusche im Kiefer auf.

Die häufigsten Zahnfehlstellungen,
die auch kombiniert auftreten können, sind:

  1.  ein zurückliegender Unterkiefer, bei dem die Frontzähne des Oberkiefers weit vor den vorderen Unterkieferzähnen stehen,
  2.  ein vorstehender Unterkiefer, bei dem die Schneidezähne vor die Oberkieferzähne beißen,
  3.  ein tiefer Biss, bei dem die oberen Zähne zur Hälfte oder sogar ganz, die unteren Zähne überdecken,
  4.  ein Engstand, bei dem die Zähne nicht in „Reih und Glied“ stehen, sondern schief und verschachtelt. Beim offenen Biss treffen sich die Frontzähne nicht beim Zusammenbeißen. Es entsteht eine Öffnung zwischen den Zahnreihen.
  5.  ein Kreuzbiss, bei dem der Oberkiefer schmaler ist als der Unterkiefer. Das Kind muss den Unterkiefer nach links oder nach rechts bewegen, um richtig zubeißen zu können. Als Folge dieses Fehlbisses wächst der Unterkiefer aus Gewohnheit nach rechts oder links.
  6.  eine Zahnunterzahl, bei der ganz einfach ein oder mehrere Zähne fehlen. Medizinisch spricht man davon, dass sie „nicht angelegt“ sind.

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen eine Frühbehandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen grundsätzlich den frühen Besuch beim Kieferorthopäden, da heute bekannt ist, dass sich dadurch viele mögliche Spätfolgen und damit auch die Kosten verhindern bzw. minimieren lassen. Klammern oder Spangen bremsen oder beschleunigen das Wachstums der Zähne und lenken sie in die richtige Position. Bei der Frühbehandlung setzt die Krankenkasse einen zeitlichen Rahmen von max. 1 ½ Jahren an.

Bei der regulären Behandlung liegt die Obergrenze bei 4 Jahren. Das entspricht etwa 16 Behandlungsquartalen, in denen die aktive Gebisskorrektur fertiggestellt sein sollte. Das setzt voraus, dass der junge Patient aktiv durch das regelmäßige Tragen der Klammer mitarbeitet und die Behandlung somit unterstützt.

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