kieferorthopaedie berlin voslamber news blog kieferorthopaedische indikationsgruppen kig roentgenbild befund zahnfehlstellung Die kiefernorthopädischen Indikationsgruppen gibt es bereits seit dem 01. Januar 2002 in Deutschland, aber kaum jemandem sind sie ein Begriff. Die Gruppen wurden von den Krankenkassen und dem Bundesausschuss der Zahnärzte gemeinsam erarbeitet und verabschiedet. Inhalt der Indikationsgruppen sind Richtlinien für die kiefernorthopädische Behandlung.

Bezweckt werden soll damit eine finanzielle Entlastung von gesetzlichen Krankenkassen. In den Kiefernorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, wird der Behandlungsbedarf eingestuft und kategorisiert, um die Übernahme oder Nicht-Übernahme von Leistungskosten für die gesetzlichen Krankenkassen zu regeln.

Die Indikationsgruppen sind in fünf Grade untergliedert, von leichten bis extrem starken Zahnfehlstellungen. Anhand dieser fünf Einstufungen kann der behandelnde Kiefernorthopäde den Schweregrad der Fehlstellung feststellen und mitteilen, ob Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden oder nicht.

Die fünf Stufen im Überblick

  • Bei Grad 1 der kiefernorthopädischen Indikationsgruppe handelt es sich nur um leichte Fehlstellungen der Zähne. Diese können korrekturfähig sein, sind aber so gering, dass die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen.
  • Grad 2 umfasst geringe Ausprägungen von Zahnfehlstellungen. Auch sie können korrekturfähig sein, aber auch hier übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
  • Grad 3 beinhaltet ausgeprägtere Zahnfehlstellungen. Sie können korrigiert werden und die Kosten übernimmt die Krankenkasse zumindest teilweise bei Kindern. Bei Jugendlichen bezahlt die Kasse die Kosten sogar komplett.
  • Bei Grad 4 geht es um stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen. Sie können korrigiert werden. Die Kosten werden in den meisten Fällen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren komplett übernommen. Bei Erwachsenen ist Grad 4 nur teilweise kassenübernahmefähig.
  • Grad 5 umfasst extrem starke Zahnfehlstellungen. Aus fachlicher Sicht können sie korrigiert werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in den meisten Fällen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren und bei Erwachsenen.

Wie man sieht übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlungen von Grad 3 bis 5, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Da die Behandlung der Grade 1 und 2 aus Sicht der Krankenkassen als Privatleistung gilt, werden die Kosten nicht übernommen.

Wir wurden die Indikationsgruppen bestimmt?

Alle Grade basieren auf rein objektiven Messungen, die in der Regel am Gipsmodell des Kiefers durchgeführt werden. Die Bewertung innerhalb der Gruppen wird nochmals unterteilt in Entwicklungsstörungen im Kopfbereich, Zahnunterzahl bzw. Zahndurchbruchsstörungen, distale Bisslage (Unterkiefer steht zurück), mesiale Bisslage (Unterkiefer steht vor), offener Biss, tiefer Biss, Kreuzbiss im Seitenzahnbereich, Abweichungen der Kieferbreite sowie Kontaktpunktabweichungen beziehungsweise Platzmangel im Mundraum.

Kinder und Jugendliche in den Gruppen drei bis fünf haben gute Chancen, dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Anders sieht es bei den Patienten 18+ aus. Bei Erwachsenen werden Behandlungskosten nur noch selten von der Krankenkasse erstattet. Sie werden meist nur dann übernommen, wenn es sich zum Beispiel um schwere Kieferanomalien handelt, die sowohl chirurgisch als auch orthopädisch behandelt werden müssen.

Umso wichtiger ist es, für eine frühzeitliche Behandlung der Kinder und Jugendlichen beim Kiefernorthopäden zu sorgen.

Gründe für die KIG

Wie fast immer im Leben, geht es auch bei der kiefernorthopädischen Indikationsgruppe um Geld. Die Gruppierungen wurden eingeführt, um Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen zu sparen. Vor der Einführung der Indikationsgruppen mussten die Krankenkasse laut eigener Aussage mehr als die Hälfte der Kosten der Behandlungen übernehmen. Gerade kiefernorthopädische Behandlungen kosten sehr viel. Die Gesundheitspolitik beschloss daher, dieses System einzuführen. Ein Drittel der bisher bezahlten Behandlungsfälle wurden so nicht mehr finanziell übernommen werden und damit rund 30 Prozent der Kosten eingespart.

Zudem schafft das neue System eine gewisse Transparenz. Kieferorthopäden können schon vor der Behandlung Fehlstellungen feststellen und sie entsprechend einem Grad zuordnen.

Die Bewertung der Schwere der Zahnfehlstellung

Kiefernorthopäden stellen in einer ersten Untersuchung, die von den Krankenkassen übernommen wird, die Schwere der Zahnfehlstellung fest. Dann erst kommt es zur Einstufung in die Indikationsgruppen. Je nach Befund kann der Kiefernorthopäde feststellen, ob die Krankenkasse die Behandlung übernimmt oder nicht. Zahlt die Krankenkassen nicht, informiert die Praxis den Patienten darüber und legt die möglichen Kosten für eine Behandlung offen.

Wenn die Krankenkassen eine Kostenübernahme ablehnen, besteht für den Patienten die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter zu Rate zu ziehen. Das lohnt vor allem, wenn die Behandlung aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Der unabhängige Gutachter prüft die Besonderheiten des Falls und hilft gegebenenfalls dabei, Widerspruch gegen die Einstufung einzulegen. Normalerweise wird das unabhängige Gutachten bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragt.

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